Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Sämtliche Geschäfte, die mit uns abgeschlossen werden, unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der im Auftrag vereinbarten Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Auftragsunterzeichnung gelten die Bedingungen als angenommen. Anders lautende Geschäftsbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie schriftlich anerkannt werden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
2. Vertrag
Es gelten zwingend die im Auftrag niedergezeichneten Bedingungen, hiermit bestätigt der Kunde:
- Den Empfang einer Durchschrift dieses Vertrages und das über den Vertrag hinaus keine mündlichen Nebenabsprachen erfolgt sind.
- Dass er den Vertrag vollinhaltlich zur Kenntnis genommen hat und zur Unterzeichnung berechtigt und bevollmächtigt ist.
- Dass die ordentliche Kündigung des Vertrages für die Laufzeit sowie vor Laufzeitbeginn ausgeschlossen ist.
- Dass für die Einhaltung der betreffenden berufsbedingten oder standesrechtlichen Vorschriften der Kunde alleine verantwortlich ist.
- Dass er über die Nutzungsrechte der von Ihm, an uns oder unseren Beauftragten zugestellten Druckunterlagen verfügt.
- Dass als Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten Dillenburg vereinbart ist.
- Grundsätzlich Änderungen des Werbemediums oder des Aufstellungsortes möglich sind und dadurch keine Regressansprüche an die Firma MCEX entstehen. Eventuell entstehende Fehlzeiten während der Laufzeit, werden an die Gesamtvertragslaufzeit angehangen.
- Die Erteilung des Auftrages erfolgt zu den umseitigen Druckbedingungen.
3. Druck und Fristen
Es gelten die im Auftrag vereinbarten Fristen.
Vor Drucklegung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug zugesandt. Der Abzug gilt in vollem Umfang als genehmigt, sofern nicht innerhalb der angegebenen Korrekturfrist ein Widerspruch an MCEX Management oder seiner Beauftragten eingeht. Die Firma MCEX Management oder einer seiner Beauftragten wird sich mit Ihnen zwecks Grafik (Korrekturabzug etc.) in Verbindung setzen. Sollten uns oder unseren Beauftragten innerhalb oben genannter Frist keine Druckvorlagen vorliegen, so erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die Werbefläche mit den Kontaktdaten dieses Auftrags in Druckbuchstaben beschriftet werden. Hierbei unterliegt die Aufteilung, Farbe und Gestaltung der Firma MCEX Management. Dateien
aus dem Internet, von Webseiten, Visitenkarten, Ausdrucken, Flyer, etc. sind keine Reprofähigen Druckvorlagen. Hierbei erfolgt keine Garantie auf das Druckergebnis und es muss mit Qualitätseinbußen gerechnet werden. Druck erfolgt nach CMYK, Sonderfarben sind nicht möglich.
4. Urheber- und sonstige Rechte
Der Kunde bestätigt im Auftrag, dass er über die Nutzungsrechte der von Ihm, an uns oder unseren Beauftragten zugestellten Druckunterlagen (Logo, Bilddateien, etc.) verfügt.
5. Preise und Zahlung
Maßgebend sind die im Auftrag oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist zu denen im Auftrag niedergeschriebenen Konditionen und Bedingungen fällig. Wir sind berechtigt, bei Verzug angemessene Kosten für Mahnungen geltend zu machen.
6. Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn Sie im vorliegenden Auftrag oder einer schriftlichen Zusage unsereins erfolgen und ausdrücklich bestätigt werden. Für Ihren Beginn ist der Auftragseingang am Sitz unseres Unternehmens maßgebend; sie enden mit dem Tag, an dem die Aufstellung erfolgt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Wenn die Behinderung länger als 12 Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche durch verzögerte oder nicht erbracht Lieferungen und Leistungen jeder Art sind ausgeschlossen.
7. Gewährleistung und Warenrücknahme
Der Besteller ist verpflichtet, die Ausführung der Werbung unverzüglich nach Bekanntmachung zu untersuchen. Die Bekanntmachung erfolgt durch uns, oder unseren Beauftragten mit Aufstellung und wird bebildert dem Kunden, wenn nicht anders gewünscht per Mail zugänglich gemacht. Hierbei zählt als Beweis der EMAIL-Versand. Sollte dieser aus Gründen der Unzustellbarkeit, die nicht durch uns zu vertreten sind (z.B. EMAIL-Konto des Kunden nicht mehr vorhanden, oder gewechselt), nicht durchführbar sein, können hierbei keine Ansprüche des Kunden gegenüber uns geltend gemacht werden. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 7 Tagen (bei Vollkaufleuten binnen 3 Tagen), bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist. Bei nachweisbarer Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wir haften nur für Mängel an der gelieferten Ware nach Ausschluss von Mängelfolgeschäden. Ansprüche gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen wegen Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten entstehen, insbesondere auch solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsausschluss und fahrlässig begangener unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Geringfügige Abweichungen von Farbe, Format und Qualität berechtigen nicht zur Mängelrüge. Desweiteren halten wir uns das unbedingte Recht vor das Produkt als solches, Wirkung, Aussehen, Beschaffenheit sowie Präsentationsmittel im Laufe der Zeit durch bautechnische oder gestalterische Abweichungen zu verändern.
8. Haftung
Ansprüche -gleich aus welchem Rechtsgrund- gegen uns und unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, wegen fahrlässig verursachter Schäden, die dem Besteller oder einem Dritten entstehen, insbesondere solche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt auch, wenn ausführende Mitarbeiter Schäden grob fahrlässig verursacht haben.
9. Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist zu denen im Auftrag niedergeschriebenen Konditionen und Bedingungen fällig. Wir sind berechtigt, bei Verzug Kosten für das Mahnwesen geltend zu machen.
10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Besteller kann gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung schriftlich von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ansprüche aus diesem Vertrag kann der Besteller nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung abtreten.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist soweit zulässig, Dillenburg.
12. Wirksamkeit der AGB
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Nachtrag:
Wir alle sind Geschäftsleute im Kundenverhältnis BtoB , also im Sinne des BGB Kaufleute. Hierbei gelten Pflichten und Rechte für alle gleichermaßen. Wenn ein Vertrag vollinhaltlich zur Kenntnis genommen wurde und dieser dann von einer mündigen Person geschlossen wird, sollte man sich dessen Auswirkungen auch bewusst sein. Hierdurch werden Prozesse in Gang gesetzt die Kosten und Arbeit für Personal verursachen. Somit müssen alle Ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Wir, wie auch Sie.
Ihr Team MCEX Management